Jahresbericht 2015/2016 der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme vorgelegt

Berlin, 06.12.2016 - Jahresbericht 2015/2016 der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationspro-gramme vorgelegt Prüfungskommission und Überwachungskommission (PÜK), in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband, haben heute den Zwischenstand ihrer Prüfungen der Transplantationszentren aus den Jahren 2013 bis 2015 vorgestellt und eine positive Bilanz gezogen. „In diesem Jahr haben wir 14 Transplantationsprogramme vor Ort und 17 Transplantationsprogramme im schriftlichen Verfahren geprüft. Dabei hat der ganz überwiegende Teil der Zentren richtlinienkonform und korrekt gearbeitet und die Patienten ordnungsgemäß bei Eurotransplant gemeldet“, erläuterte die Vorsitzende der Prüfungskommission, Anne-Gret Rinder, bei der Vorstellung des Jahresberichts in Berlin. Abgeschlossen wurden zudem zwei Prüfungen von Lungentransplantationsprogrammen aus dem Zeitraum 2010 bis 2012.

Die PÜK prüft in 3-Jahres-Abständen alle Transplantationsprogramme. In der vergangenen Prüfperiode wurden die Transplantationen der Jahre 2010 bis 2012 geprüft und die Gesamtergebnisse im November 2015 vorgestellt. Seither läuft die neue Prüfperiode, die im Jahr 2018 zum Abschluss gebracht werden soll.

Wie aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht von Prüfungskommission und Überwachungskommission hervorgeht, haben sich im Prüfzeitraum 2015/2016 im Bereich der Nierentransplantationen keine Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen ergeben. Es wurden lediglich vereinzelte Dokumentationsfehler festgestellt. Bei den Pankreas– und kombinierten Nieren-Pankreastransplantationen haben die Kommissionen keine Auffälligkeiten festgestellt.

Auch die bereits abgeschlossenen Prüfungen eines Herz- und eines Lebertransplantationsprogramms haben gezeigt, dass hier ordnungsgemäß und korrekt gearbeitet wurde.

Hingegen wurden bei der Prüfung eines Lungentransplantationsprogramms systematische Richtlinienverstöße und Manipulationen festgestellt. Hierbei handelt es sich um das Universitätsklinikum Jena.

Zudem wurden bei zwei nachgängigen Prüfungen der Lungentransplantationsprogramme des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und des Universitätsklinikums Leipzig systematische Manipulationen und Auffälligkeiten festgestellt. Die Prüfungen sind in der vorangegangenen
Prüfperiode begonnen und nun abgeschlossen worden. Die Prüfungen bezogen sich auf den Zeitraum 2010 bis 2012.

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans Lippert, Vorsitzender der Überwachungskommission, betonte, dass die Prüfungen zu einem Umdenken in den meisten Transplantationszentren geführt haben. Dieser Prozess müsse jetzt konstruktiv genutzt werden, um noch verbliebene Struktur-, Qualifikations- und Qualitätssicherungsdefizite zu beheben. Die Arbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle und der Stiftung Eurotransplant (ET) als Vermittlungsstelle wurde von Lippert positiv eingeschätzt. „Die DSO ist sehr gut aufgestellt und auch die Stiftung Eurotransplant arbeitet in ihrem Kernbereich der Organvermittlung ohne Beanstandungen“, so Lippert.

Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin, gab einen Überblick über die Arbeit der Vertrauensstelle. Deren Aufgabe ist es, auf vertraulicher Basis Hinweise auf Auffälligkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen und in Kooperation mit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zu klären. Die Vertrauensstelle ist ein von den Strafverfolgungsbehörden
unabhängiger Ansprechpartner. Im vergangenen Jahr haben sich gerade Patienten und Angehörige mit ihren Sorgen und Fragen an die Vertrauensstelle gewandt“, erläuterte Rissingvan Saan und führte aus, dass sich die Vertrauensstelle als bürgernahe Einrichtung bewährt habe. Patienten, Angehörige, medizinisches Personal sowie interessierte Bürger haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Beschwerden vorzubringen, auf Missstände hinzuweisen oder
Verbesserungsvorschläge zu machen. Rissing-van Saan teilte mit, dass in dieser Prüfperiode unter anderem Anfragen, Anzeigen und Beschwerden aus Anlass konkreter Einzelfälle gegen Transplantationszentren sowie Eingaben zur Wartelistenführung und Verteilungsgerechtigkeit eingegangen sind.

Prof. Dr. Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, betonte ausdrücklich die Bedeutung der Prüfungsergebnisse für die Richtlinienarbeit der Ständigen Kommission Organtransplantation. Alle Richtlinien zur Organtransplantation nach §16 TPG werden derzeit von der Ständigen Kommission Organtransplantation überarbeitet, so Lilie. Dieser Prozess soll Ende 2017 abgeschlossen sein. Lilie hob hervor, dass seit der Novellierung des Transplantationsgesetzes im Jahr 2013 umfassende Maßnahmen und Strukturänderungen zur Verbesserung der Transplantation und Organspende unternommen wurden. „Wir alle sind gemeinsam dafür verantwortlich, die laufenden und die noch kommenden Maßnahmen erfolgreich umzusetzen und damit den Patienten auf der Warteliste zu helfen“, so Lilie.

Um dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen in anonymisierter Form und legen einmal im Jahr ihren Gesamtbericht vor.

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