Jahresbericht 2017/2018 der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme vorgelegt

Berlin, 06.12.2018 - Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband haben bei der Vorstellung ihres Jahresberichtes 2017/2018 eine positive Bilanz ihrer Arbeit gezogen.

„In den Transplantationszentren hat in den vergangenen Jahren ein wahrer Struktur- und Kulturwandel stattgefunden“, sagte der Vorsitzende der Überwachungskommission, Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. Hans Lippert. Ursächlich für diese positive Entwicklung sei nicht nur, dass jedes Zentrum bei Richtlinienverstößen mit Aufde-ckung und gegebenenfalls dienstrechtlichen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen rech-nen müsse. Vielmehr trügen die bundesweiten Prüfungen auch zur Fehlerprävention bei. „Mitunter kommt es aus bloßer Unkenntnis oder aufgrund von Missverständnissen zu ungewollten Richtlinienverstößen. Deshalb ist es uns so wichtig, im ständigen Dialog mit den Transplantationszentren zu bleiben, Hilfestellung zu leisten und gemeinsam mit den Transplantationszentren, den Landesministerien und den Landesärztekammern eine offene Fehlerkultur zu fördern“, so Lippert.

Um dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission unterjährig sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen in anonymisierter Form auf der Internetseite der Bundesärztekammer und fassen ihre Ergebnisse einmal im Jahr in ihrem Jahresbericht zusammen.

Danach halten sich die meisten Kliniken in Deutschland an die Richtlinien der Bundesärztekammer für die Organvergabe. So stellten Prüfungskommission und Überwachungskommission im Bereich der Nieren-, Pankreas- und kombinierten Nieren-Pankreastransplantation keine Auffälligkeiten fest. „Das bestätigt einmal mehr die positiven Eindrücke, die wir in den letzten sechs Jahren gewinnen konnten“, sagte die Vorsitzende der Prüfungskommission, Anne-Gret Rinder, Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R.. Auch im Bereich der Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen wurde weit überwiegend ordnungsgemäß und korrekt gearbeitet. „Hier kam es lediglich in einzelnen Zentren zu Fehlern, die allerdings keine systematische Vorgehensweise erkennen ließen“, berichtete Rinder. Hingegen stellten die Experten bei den Prüfungen des Herztransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Köln-Lindenthal und des Lebertransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Frankfurt/Main systematische Unregelmäßigkeiten fest. Hierüber informierten die Kommissionen neben den Ärztlichen Direktoren und den Landesärztekammern die zuständigen Landesbehörden und die Staatsanwaltschaften.

Rinder stellte außerdem die Kompetenzen der Prüfungs- und der Überwachungskommission in Abgrenzung zu den Kompetenzen und Befugnissen der Staatsanwaltschaften dar. Der gesetzliche Auftrag der Kommissionen beschränke sich auf die Feststellung von Verstößen gegen das Transplantationsgesetz und einschlägige untergesetzliche Regelungen, wie die Richtlinien der Bundesärztekammer. Prüfgegenstand sei die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der in diesem Zusammenhang von den Transplantationszentren zu treffenden Maßnahmen, insbesondere die korrekte Meldung zutreffender Daten an Eurotransplant, nicht aber die Überprüfung der ärztlichen Indikationsstellung als solche. Nach der Weiterleitung festgestellter Unregelmäßigkeiten an die zuständigen Behörden der Länder entschieden dann diese über weitere Schritte in eigener Zuständigkeit und Prüfungskompetenz.

Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation, wies darauf hin, dass die Erkenntnisse aus der Arbeit der Prüfungs- und der Überwachungskommission kontinuierlich in die Richtlinienarbeit der Bundesärztekammer einfließen. „Wir lernen also aus der Praxis für die Praxis“, betonte Lilie und hob in diesem Zusammenhang die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervor. „Durch die Genehmigung des BMG erhalten unsere Richtlinien ein juristisches Gütesiegel. Die Richtlinien der Bundesärztekammer sind damit eine verbindliche Grundlage für die Vielzahl der tagtäglich in den Transplantationszentren zu treffenden Entscheidungen.“

Prof. Dr. jur. Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin, gab einen Überblick über die Arbeit der Vertrauensstelle. Deren Aufgabe ist es, auf vertraulicher Basis Hinweise auf Auffälligkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen und in Kooperation mit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zu klären. „Im vergangenen Jahr sind insgesamt 40
Eingaben bei der Vertrauensstelle eingegangen“, berichtete Rissing-van Saan. Neben anonymen Anfragen sei die Vertrauensstelle auch von Beschäftigten in Transplantationszentren sowie von anderen in das Transplantationsgeschehen eingebundenen Stellen kontaktiert worden. Es seien insbesondere die Lebendorganspende betreffende Fragestellungen, wie etwa die Zulässigkeit von Cross-over-Lebendspenden, sowie Anfragen zur Wartelistenführung und Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden eingegangen. Weiterhin gingen Fragen zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern ein sowie zur Zulässigkeit von Anschlussbehandlungen und zur Übernahme der Kosten bei Transplantationen im Ausland.

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